Eine solche Rüge (falsche Anwendung des Beweismasses) stellt jedoch inhaltlich eine Sachverhaltsrüge dar. Ist eine Partei der Meinung, eine Vorinstanz habe den Sachverhalt unrichtig festgestellt, kann sie nämlich stets vorbringen, die Vorinstanz habe die Regeln zum Beweismass falsch angewandt, indem zu hohe oder zu geringe Anforderungen an das Gelingen des Beweises gestellt worden seien. Mit dieser Argumentation wird eine Sachverhaltsrüge in das Kleid einer Rechtsrüge gesteckt, mit dem Ziel, die gesetzliche Kognitionsbeschränkung auszuhebeln.