Angesichts der Vielzahl von Möglichkeiten der Schlechterfüllung und der daraus fliessenden finanziellen Folgen muss die behauptende Partei jedoch darlegen, in welcher Weise ein Vertrag schlecht erfüllt wurde und welche Gesichtspunkte für die daraus fliessenden Ansprüche massgebend sind. Es ist nicht Sache des Gerichts, allfällige Schlechterfüllungen zu prüfen und nach Ermessen die gegebenenfalls daraus fliessenden Konsequenzen festzulegen, wenn eine Partei ausschliesslich Nichterfüllung und vollständigen Wegfall des Honoraranspruchs geltend macht und Schlechterfüllung bloss en passant erwähnt.