18 liegen im Verfahren CIV 18 1592 beinahe 20 % und im Verfahren CIV 18 1602 (Verzugszinsen 2017; Tabelle, Pos. 13) mehr als 50 %. 8.7.2 Indem die Vorinstanz diesem Unterliegen der Beschwerdegegnerin nicht Rechnung getragen habe, habe sie Art. 106 Abs. 2 ZPO verletzt.