Die Vorinstanz habe sich einzig auf das angebliche Mitverschulden der K.________ AG fokussiert, ohne die Schlechtleistung der Beschwerdegegnerin zu würdigen. Zudem ergebe sich entgegen den Feststellungen der Vorinstanz aus dem Bericht M.________ nicht, dass bei einem Erfüllungsgrad von 75 % der Vertrag erfüllt wäre. Gemäss dem Bericht M.________ habe die Beschwerdegegnerin nur in zwei Bereichen einen Wert von über 75 % erzielt. In Bezug auf 90 % der von der Beschwerdegegnerin zu erbringenden Leistungen sei eine Nicht- bzw. Schlechtleistung vorgelegen. Der Bericht M.__