Es sei anzunehmen, dass der Ölbrenner kaum noch einen Zeitwert gehabt habe. Der Wert der Liegenschaft hätte sich zudem nicht nur bei einem defekten, sondern auch bei einem 22 Jahre alten, bald zu ersetzenden Brenner reduziert. 7.5.6 Kühlturm (Tabelle, Pos. 261) Gemäss Offerte sei der Kühlturm 24 Jahre alt und betrage die übliche Lebenserwartung 20 Jahre. Es sei deshalb nicht glaubhaft gemacht, dass die Korrosion alleine der fehlenden Wartung durch die Beschwerdegegnerin zugerechnet werden könne. Damit sei die Kausalität nicht glaubhaft gemacht. 7.5.7 Planmanagement (Tabelle, Pos. 271)