11 Minderwert im Umfang der Verbesserungskosten von CHF 8‘166.30 glaubhaft gemacht (Tabelle, Pos. 2141). Bei den Schadenersatzansprüchen Totalsanierung Dach, Wasserschäden und Schäden an Elektroanlagen (Tabelle, Pos. 2142 und 2143) sei der Kausalzusammenhang alleine mit der Kostenschätzung nicht glaubhaft gemacht. Diese sage nichts über den Grund bzw. den «Auslöser» der Totalsanierung aus. 7.5.2 Leerstandsmanagement H.________strasse 70 (Tabelle, Pos. 221-224) Soweit die geltend gemachte Honorarminderung bzw. Rückforderung betreffend (Tabelle, Pos.