Die Beschwerdeführerin behaupte und belege demgegenüber keine pünktlichen Zahlungen. 7.5 Die Beurteilung der Gegenforderungen der Beschwerdeführerin stütze sich auf die tabellarische Zusammenstellung in Rz 22 der Arresteinsprache und damit grundsätzlich auf die dort genannten Randziffern sowie die in diesen Ausführungen wiederum erwähnten weiteren Sachverhaltsdarstellungen. 7.5.1 Gebäude, Dach und Fach (Tabelle, Pos. 211-214) Soweit die geltend gemachte Honorarminderung bzw. Rückforderung betreffend (Tabelle, Pos. 211) sei es zwar möglich, dass einzelne Leistungen zum Teil schlecht erbracht worden seien.