Die Vorinstanz, welche sich mit dem Bericht M.________ (bloss) generell befasste, hielt fest, dieser komme zum Schluss, dass der derzeitige Erfüllungsgrad bei 60 % liege, wobei bei 75 % der Vertrag als erfüllt gelte (vgl. Bericht M.________, S. 3: «Eine durchgängig hundertprozentige Erfüllung ist aus Erfahrung nicht zu erwarten oder realistisch. Grundsätzlich ist jedoch ein Wert von mindestens 75 % oder höher anzustreben.»). Zudem weise der Bericht M.__