In den genannten Ziffern der Replik werden die geltend gemachten Beträge bestätigt, obwohl die M.________ Partners AG Erfüllungsgrade von mehr als 0 festgestellt hatte (beim Energiemanagement allerdings bloss 0.41, entsprechend 20 % bei einem Maximum von 2 und mit der Bemerkung, das Energiemanagement sei grösstenteils nicht vorhanden). Die Vorinstanz, welche sich mit dem Bericht M.________ (bloss) generell befasste, hielt fest, dieser komme zum Schluss, dass der derzeitige Erfüllungsgrad bei 60 % liege, wobei bei 75 % der Vertrag als erfüllt gelte (vgl. Bericht M.________, S. 3: