Im Bericht der M.________ Partners AG (nachfolgend: Bericht M.________; GB 32), der im Einvernehmen und unter Mitwirkung der Beschwerdegegnerin erstellt worden sei, sei ein Erfüllungsgrad von lediglich 60 % festgestellt worden (vgl. pag. 261 ff.). 3.5 Die Beschwerdegegnerin nahm mit Eingabe vom 3. August 2018 Stellung zur Replik der Beschwerdeführerin (pag. 327 ff.). Am 20. August 2018 folgte eine Stellungnahme der Beschwerdeführerin zur Stellungnahme der Beschwerdegegnerin (pag. 355 f.).