Betreffend die zusätzlichen Leistungen fehlten Ausführungen der Beschwerdegegnerin zur Rechtsgrundlage der geforderten Beträge, und betreffend die Verzugszinse habe die Beschwerdegegnerin keine Angaben dazu gemacht, für welche angeblichen Forderungen der Verzug eingetreten sein solle. Eventualiter werde die Tilgung durch Verrechnung mit ihrem Anspruch auf Honorarminderung bzw. Rückforderung von total CHF 1‘750‘653.63 und ihren Schadenersatzansprüchen von total CHF 1‘228‘328.25 gegenüber der Beschwerdegegnerin geltend gemacht (vgl. jeweils pag. 1 ff. der Verfahren CIV 18 3236, CIV 18 3239 und CIV 18 3241).