Namentlich wurde die jährliche Pauschalvergütung per 1. Januar 2017 auf CHF 2‘392‘500 reduziert (vgl. Nachtrag 3, GB 9). Abzüglich des Betrags von jährlich CHF 3‘470.00 für die Gebäudebewachung ergibt dies eine monatliche Pauschalvergütung von CHF 214‘415.51 (inkl. MWST). 1.4 Am 15. November 2017 kündigte die Beschwerdeführerin den GMV per 30. Juni 2018 ausserordentlich wegen angeblicher mangelnder Qualität der Dienstleistungen der Beschwerdegegnerin (vgl. GB 33). Die Beschwerdegegnerin kündigte ihrerseits am 13. März 2018 mit sofortiger Wirkung den Vertrag infolge ausstehender Zahlungen der Beschwerdeführerin (vgl. GB 4).