4. Die Vorinstanz wird angewiesen, die bisher entstandenen erstinstanzlichen Prozesskosten im Endentscheid gestützt auf das Prozessergebnis zu verteilen. 5. Die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren, bestimmt auf CHF 2‘500.00, werden dem Berufungsbeklagten auferlegt, gehen jedoch vorläufig zu lasten des Kantons Bern. Der Berufungsbeklagte ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald er dazu in der Lage ist. Dem Berufungskläger wird der geleistete Gerichtskostenvorschuss für das Rechtsmittelverfahren von CHF 2‘500.00 aus der Gerichtskasse zurückerstattet.