16 hängig davon, welche Partei an die Rechtsmittelinstanz gelangt ist, hat bei Kassation die untere Instanz aufgrund der ursprünglichen Parteibegehren neu zu urteilen, so dass der endgültige Ausgang der Streitsache offen bleibt und theoretisch auch eine reformatio in peius möglich ist (STERCHI, a.a.O., N. 16 zu Art. 104 ZPO)