a ZPO beschränkten Verfahren abgewiesen worden ist und die Rechtsmittelinstanz diese Frage gegenteilig entscheidet; die Rechtsmittelinstanz bleibt an die in unterer Instanz verfügte Verfahrensbeschränkung gebunden (STERCHI, in: Berner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung, 2012, N. 4 und N. 9b zu Art. 318 ZPO). 13.3 Vorliegend wurde das Verfahren gemäss Art. 125 Bst. a ZPO auf die Frage der Rechtzeitigkeit der Anfechtungsklage beschränkt (vgl. pag. 41, E. I./9. des angefochtenen Entscheids).