Ebenfalls stellte er eine starke Ähnlichkeit zu einem Bekannten bzw. Freund der Kindsmutter fest. Dem Berufungskläger sind erste Zweifel an der Vaterschaft gekommen, weshalb er in der Folge über das Sozialamt E.________ an den Berufungsbeklagten gelangt ist. Er hat die Kindsmutter am 20. Juni 2017 und am 29. Dezember 2017 jeweils schriftlich um die Durchführung eines DNA-Tests gebeten. Auf diese Schreiben hat die