2005 vom 29. September 2005 E. 4.2). 12.8 Der Berufungskläger hatte seit der Trennung von der Kindsmutter im Jahr 2006 keinen Kontakt mehr zum Berufungsbeklagten. Mitte Juni 2017 begegneten sich die Parteien und die Kindsmutter rein zufällig in E.________. Obwohl sich der Berufungsbeklagte und die Kindsmutter sofort entfernten, fiel dem Berufungskläger die markante Nase des Berufungsbeklagten auf. Ebenfalls stellte er eine starke Ähnlichkeit zu einem Bekannten bzw. Freund der Kindsmutter fest.