Eine solche Klage hätte aber umgehend eingereicht werden sollen, da die fünfjährige Frist bereits abgelaufen gewesen sei. Es sei falsch, wenn der Berufungskläger davon ausgehe, dass sich sein Irrtum, welcher zur Klageerhebung berechtige, erst realisiere, wenn das Resultat einer DNA-Analyse vorliege und er damit zweifelsfrei erfahre, ob er tatsächlich nicht der Vater sei. Es müssten aber zumindest erhebliche Zweifel an der Vaterschaft vorliegen, um überhaupt einen DNA-Test im Rahmen einer Anfechtungsklage durchführen zu können.