1.b. Demgegenüber sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen und das Regionalgericht Em- mental-Oberaargau sei insbesondere anzuweisen, antragsgemäss ein Abstammungsgutachten (DNA-Analyse) anzuordnen und bei Bedarf zwangsweise durchzuführen zur Überprüfung der Abstammung des Berufungsbeklagten vom Berufungskläger und die Klage des Berufungsklägers vom 9. April 2018 zu beurteilen.