4. Der Kläger hat dem Beklagten eine Parteientschädigung zu bezahlen. Die Höhe der Parteientschädigung wird nach Eingang der Kostennote von Rechtsanwältin D.________ festgelegt. Rechtsanwältin D.________ wird eine Frist von 10 Tagen zur Einreichung ihrer Kostennote angesetzt. 5. Für das Verfahren betreffend die unentgeltliche Rechtspflege (CIV 18 1484) werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung gesprochen. 6. [Eröffnungsformel]