RENZ, Schlichter sind nach LugÜ Richter, AJP 2017 S. 1357). Ob und gegebenenfalls inwieweit die Schlichtungsbehörde wie das Gericht, bei dem die Klage einzureichen ist, Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen zu prüfen hat, ist durch das Bundesgericht indessen noch nicht entschieden worden (Urteil des Bundesgerichts 5A_38/2016 vom 21. April 2016 E. 2). 6.1.1 In der Lehre wird diese Frage primär anhand der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit diskutiert. Die vertretenen Meinungen decken dabei die gesamte Bandbreite ab.