3. Das Obergericht prüft von Amtes wegen und mit freier Kognition, ob ein Rechtsmittel zulässig ist (Art. 60 der Schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO; SR 272). 3.1 Angefochten ist ein im Schlichtungsverfahren ergangener verfahrensabschliessender Nichteintretensentscheid einer Schlichtungsbehörde in einer nichtvermögensrechtlichen Angelegenheit. Der Entscheid ist damit mit Berufung anfechtbar (Art. 308 Abs. 1 Bst.