Gleichzeitig stellten sie ein eigenes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (RB 3). 2.4 Mit Schreiben vom 11. Dezember 2018 verzichtete der Berufungskläger auf eine Stellungnahme zum Gesuch der Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege (pag. 58). II.