2 2.3 Die Berufungsbeklagten beantragten in ihrer Berufungsantwort vom 3. Dezember 2018 (pag. 48 ff.) die kostenfällige Gutheissung der Berufung, soweit darauf einzutreten sei (RB 1). Auf einen Antrag zum Gesuch des Berufungsbeklagten um unentgeltliche Rechtspflege verzichteten sie (RB 2). Gleichzeitig stellten sie ein eigenes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege für das Berufungsverfahren (RB 3).