RB] 1). Weiter beantragte er die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen ihm und den beiden Kindern (RB 2) und die Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege (RB 3). 1.2 Mit Entscheid vom 9. Oktober 2018 trat die Schlichtungsbehörde Emmental- Oberaargau namentlich auf das Rechtsbegehren 2 des Schlichtungsgesuchs nicht ein (Dispositivziffer 3).