4. Gegen die Kostenverlegung führte A.________ am 19. Oktober 2018 Beschwerde. Sie verlangt die Aufhebung der Ziffern 2 und 3 des angefochtenen Entscheides und die Verurteilung der Beklagten zu den Gerichtskosten und zur Ausrichtung einer Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 3'500.-- inkl. MWSt.