Aufgrund weiterer Streitereien um eine faustpfandgesicherte Forderung der D.________ AG in der Höhe von 10 Mio. sah sich die Dienststelle Oberland veranlasst, vom 7. - 26. Juni 2018 den Kollokationsplan neu aufzulegen. In Anbetracht der oben erwähnten Rückzugserklärung war die Forderung der Klägerin nicht mehr aufgeführt. 2. Am 25. Juni 2018 reichte die Klägerin beim Regionalgericht Oberland eine Kollokationsklage gegen die Konkursmasse der C.________ AG ein, mit der sie die Wiederzulassung ihrer Forderung in der dritten Klasse verlangte (CIV 18 2065; p 1 ff).