3. Der Kanton Bern (das Handelsregisteramt des Kantons Bern) hat der Beschwerdeführerin einen Parteikostenersatz von CHF 2‘174.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin - dem Handelsregisteramt des Kantons Bern Mitzuteilen: - dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister Bern, 30. Januar 2019 Im Namen der 2. Zivilkammer Die Referentin: Oberrichterin Grütter Die Gerichtsschreiberin: