Die Mehrwertsteuer beläuft sich auf CHF 155.45 (7,7 % auf CHF 2‘018.80). Das Handelsregisteramt des Kantons Bern hat der Beschwerdeführerin somit einen Parteikostenersatz von CHF 2‘174.25 zu bezahlen. V. 22. Dieser Entscheid ist der Beschwerdeführerin und dem Handelsregisteramt des Kantons Bern zu eröffnen und dem Eidgenössischen Amt für das Handelsregister mitzuteilen (Art. 165 Abs. 5 HRegV). 10 Die Kammer entscheidet: