1. Am 19. Juli 2018 informierte das Handelsregisteramt des Kantons Bern (nachfolgend: Handelsregisteramt, Vorinstanz) die A.________ AG, C.________ (Ortschaft) (nachfolgend: Beschwerdeführerin), ihm sei von Drittpersonen mitgeteilt worden, dass das einzige Verwaltungsratsmitglied, D.________, nicht mehr in der Schweiz wohnhaft sei. Es wies darauf hin, dass die Beschwerdeführerin einen Mangel in der gesetzlich vorgeschriebenen Organisation aufweise. Sollte sich D.________ hauptsächlich in Frankreich aufhalten, seien die Anforderungen gemäss Art. 718 Abs. 4 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220) nicht erfüllt.