26 HRegV). Korrelierend dazu kommt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung einem Protokoll einer Universalversammlung insoweit Urkundeneigenschaft zu, als es Grundlage für einen Eintrag in das Handelsregister bildet (BGE 123 IV 132 E. 3 S. 137 f.). Von offensichtlich unwahren Erklärungen musste die Vorinstanz nicht ausgehen.