Verfügt beispielsweise eine Aktiengesellschaft über ein einziges Verwaltungsratsmitglied und verstirbt dieses, wäre die Anmeldung eines neuen, anlässlich einer GV gewählten Verwaltungsratsmitglieds unmöglich und würde zu einem Mangel in der Organisation der Gesellschaft führen. 17.3 Was das Protokoll anbelangt, so darf das Handelsregisteramt von der inhaltlichen Richtigkeit der ihm eingereichten Erklärungen und Belege ausgehen. Es darf und muss darauf vertrauen, dass das Protokoll über die Abhaltung einer GV und die