17. Unbestrittenermassen wurde die der angefochtenen SHAB-Publikation zugrundeliegende Anmeldung vom Beschwerdegegner unterzeichnet. Als Beilagen reichte er das durch ihn und den Protokollführer E.________ unterzeichnete Protokoll der ausserordentlichen GV vom 12. Dezember 2017 – woraus sich die Abwahl des Beschwerdeführers 1 und die Neuwahl des Beschwerdegegners ergibt – sowie die beglaubigte Unterschrift beim Handelsregisteramt ein (siehe BB 9). 17.1 Zur Prüfungspflicht des Handelsregisteramtes sieht Art. 28 HRegV Folgendes vor: