7 III. 15. Die Beschwerdeführer machen einerseits geltend, die Anmeldung zur Löschung eines eingetragenen Verwaltungsrates und zur Neueintragung eines neuen Verwaltungsrates habe nicht rechtsgültig durch den Beschwerdegegner unterzeichnet werden können, da im Zeitpunkt der Anmeldung der Beschwerdeführer 1 als einziger und einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsrat im Handelsregister eingetragen gewesen sei.