12. 12.1 Das EHRA kritisiert die Formulierung der Rechtsbegehren. Das Rückgängigmachen eines Handelsregistereintrags sei nicht möglich. In das Tages- und Hauptregister vorgenommene Einträge dürften nachträglich nicht verändert werden. Es müsse daher beantragt werden, dass die eingetragene Tatsache gestrichen und die neue Tatsache eingetragen werde (Vernehmlassung vom 1. November 2018, S. 3, pag. 33). 12.2 Die Beschwerdeführer beantragten, die Eintragung betreffend die B.________ AG, H._____