6. Der Beschwerdegegner schloss in seiner Beschwerdeantwort vom 3. November 2018 auf Abweisung der Beschwerde (pag. 39 ff.). 3 7. Mit Verfügung vom 8. November 2018 wurden die eingegangenen Rechtsschriften den Parteien respektive Verfahrensbeteiligten wechselseitig zugestellt (pag. 67 ff.). 8. Am 20. November 2018 reichte der Beschwerdegegner (pag. 79 ff.) und am 22. November 2018 der Beschwerdeführer (pag. 87 ff.) weitere Bemerkungen ein, welche den jeweils übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zugestellt wurden (pag. 83 ff., pag. 115 ff.).