2. Dem Beschwerdeführer wird in der Betreibung Nr. xy.________ des Betreibungsamts Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, für CHF 15‘132.65 die provisorische Rechtsöffnung erteilt. 3. Die erstinstanzlichen Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 500.00, werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt und dem vom Beschwerdeführer in erster Instanz geleisteten Vorschuss entnommen. Der Beschwerdegegner wird verurteilt, dem Beschwerdeführer CHF 500.00 an erstinstanzlich vorgeschossenen Gerichtskosten zu ersetzen.