2 halten ist. Umstritten sind schliesslich auch die Auswirkungen der anwendbaren Verhandlungsmaxime auf diese Frage. 2. Gegen den abweisenden Rechtsöffnungsentscheid des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 4. September 2018 (pag. 9 ff.) erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 17. September 2018 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern und beantragt dessen kostenfällige Aufhebung, unter Gewährung der provisorischen Rechtsöffnung für CHF 15‘132.65 (pag. 29 ff.).