des Betreibungsamts Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, beim Regionalgericht Emmental-Oberaargau um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für ihm von der Helsana Versicherungen AG abgetretene Verlustscheinforderungen aus Prämien der obligatorischen Krankenversicherung von CHF 15‘132.65 (pag. 1). 1.2 Die Vorinstanz verweigerte die Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung und argumentierte, die provisorische Rechtsöffnung für öffentlich-rechtliche Forderungen sei nur möglich, wenn die Verwaltung entweder nicht hoheitlich durch Verfügung handeln könne oder wenn – im Bereich der Krankenversicherung – der Ho-