Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts Emmen- tal-Oberaargau vom 4. September 2018 (CIV 18 1526) Regeste: Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Prämienforderungen der Krankenversicherung, Anforderungen an die Behauptungslast: - Nach der Praxis des Bundesgerichts ist die provisorische Rechtsöffnung auf dem Gebiet der Krankenversicherung zulässig, wenn die Kasse trotz entsprechender Kompetenz keine formelle Verfügung erlassen hat (E. 8).