5 Die Kammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen und der angefochtene Entscheid des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 4. September 2018 wird aufgehoben. Dem Gläubiger wird in der Betreibung Nr. xy.________ des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, für den Betrag von Fr. 8'411.65 die provisorische Rechtsöffnung erteilt.