9. Es würde im Uebrigen auch keinen Sinn machen, im Falle einer Beseitigungsverfügung den (beschwerlichen) Weg der provisorischen Rechtsöffnung zu beschreiten. Mit der definitiven Rechtsöffnung - gestützt auf die entsprechende Verfügung - käme der Gläubiger effizienter ans Ziel, da die Einreden des Schuldners beschränkt sind. 10. Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass die Kasse keine formelle Verfügung erlassen hat. Folglich können die eingereichten Verlustscheine als provisorische Rechtsöffnungstitel qualifiziert werden.