Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kam in der Folge das Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht des Kantons Bern (ASVS) für diese Verluste auf. In diesem Rahmen wurden die Verlustscheinforderungen an den Kanton Bern (Gläubiger) abgetreten. Am 25. April 2018 ersuchte der Gläubiger in der Betreibung Nr. xy.________ des Betreibungsamtes Emmental-Oberaargau, Dienststelle Emmental, um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 8'411.65. Zur Begründung wurde auf die beiliegenden Verlustscheine verwiesen.