Provisorische Rechtsöffnung kommt einzig dort in Betracht, wo die Kassen nicht hoheitlich durch Verfügung handeln. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Prämienforderung nicht bestritten wird, so dass das Vollstreckungsverfahren ohne Beseitigungsverfügung seinen Fortgang nimmt und zu einem Verlustschein führt (E. 8 f.). Erwägungen: 1. Der Schuldner hat Kosten und Prämien seines Krankenversicherers (C.________) für die obligatorische Krankenversicherung nicht bezahlt. Daraus resultierten dreizehn definitive Pfändungsverlustscheine, welche auf den Namen der Kasse lauten.