6 13.4 Höhe der Busse 13.4.1 Was die Höhe der Busse betrifft, so richtet sich diese nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip und liegt im pflichtgemässen Ermessen des Vorsitzenden (vgl. NINA J. FREI, in: Berner Kommentar, 2012, N. 12 und N. 32 zu Art. 128 ZPO). Die Rechtsmittel der ZPO kennen keine Unangemessenheitsrüge (vgl. E. 11.1 oben).