12. Zustellung der Vorladung 12.1 Die Vorladung vom 8. August 2018 (pag. 6 ff.) und die Terminverschiebung vom 13. August 2018 (pag. 13 f.) wurden der Vertreterin des Beschwerdeführers und nicht ihm persönlich zugestellt (vgl. Beilagen zur Stellungnahme der Vorinstanz). Dies fusste auf dem Umstand, dass er das Vertretungsverhältnis auf dem Kündigungsformular angegeben hatte (vgl. Beilagen zum Schlichtungsgesuch).