11.2 Neben der Anwaltsvollmacht (Beschwerdebeilage [BB] 1) und der angefochtenen Verfügung (BB 2) reichte der Beschwerdeführer noch den Übermittlungszettel betreffend die angefochtene Verfügung vom 4. September 2018 (BB 3) und einen Handelsregisterauszug der G.________ AG vom 13. September 2018 (BB 4) ein. Die BB 3 befindet sich bereits als pag. 28 f. in den Akten und bei der BB 4 handelt es sich um eine offenkundige Tatsache.