Beschwerde gegen die Verfügung der Schlichtungsbehörde Berner Jura-Seeland vom 4. September 2018 (JBS 18 1003) Regeste: Ordnungsbusse im Schlichtungsverfahren Darf die Schlichtungsbehörde eine Partei für ihr Nichterscheinen zur Schlichtungsverhandlung gestützt auf Art. 128 ZPO mit einer Ordnungsbusse bestrafen? Im vorliegenden Fall wird diese Frage bejaht (E. 13). Erwägungen: I.