Der Beschwerdegegner reichte am 9. Oktober 2018 (Postaufgabe am selben Tag) eine Beschwerdeantwort ein und beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids, die Bereinigung des Betreibungsregisters, die Auszahlung allen (auf 2017) gebuchten Geldes, eine angemessene Parteientschädigung sowie den Antrag auf Einreichung einer Strafanzeige von Amtes wegen gegen die AHV (pag. 83 ff.) 2.5 Der Beschwerdegegner reichte am 9. November 2018 (Postaufgabe am selben Tag) unaufgefordert eine weitere Eingabe ein (pag. 93), die der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. November 2018 zur Kenntnis gebracht wurde (pag. 95 ff.). II.