Die Beschwerdeführerin liess sich diesbezüglich mit Schreiben vom 26. September 2018 vernehmen (pag. 75 f.). 2.4 Der Beschwerdegegner reichte am 9. Oktober 2018 (Postaufgabe am selben Tag) eine Beschwerdeantwort ein und beantragte die Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids, die Bereinigung des Betreibungsregisters, die Auszahlung allen (auf 2017) gebuchten Geldes, eine angemessene Parteientschädigung sowie den Antrag auf Einreichung einer Strafanzeige von Amtes wegen gegen die AHV (pag.